OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.07.2021 - 17 W 6/21
1. Eine Person, der die Klage zugestellt wurde, ohne dass sie Partei werden sollte, ist jedenfalls dann, wenn sie nicht von vorneherein mit Sicherheit davon ausgehen konnte, dass sie die ihr zugegangene Klage nicht betreffen würde, insoweit zum Verfahren zuzulassen, als sie die Feststellung verfolgt, tatsächlich keine Partei geworden zu sein.
2. Die ihr zur Rechtsverteidigung gegen die ihr zugegangene Klage entstandenen notwendigen Kosten sind dann vom Kläger, wenn er die falsche Zustellung veranlasst hat, zu erstatten.
Volltext