OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.06.2020 - 17 U 96/20
Wird in einem Vergleich ein nicht rechtshängiger Anspruch zwischen zwei Parteien des Rechtsstreits oder einer Partei und einem Dritten mit geregelt, kann dies den Vergleichswert für die von diesem Anspruch Betroffenen nur dann erhöhen, wenn der mitgeregelte Anspruch zwischen Gläubiger und Schuldner streitig war.
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