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IBRRS 2021, 3377; IMRRS 2021, 1259; IVRRS 2021, 0527
Mit Beitrag
Keine Klagerücknahme durch zur Einziehung des Klageanspruchs berechtigten Beklagten!

OLG Köln, Urteil vom 01.09.2021 - 22 U 171/18

1. Wegen seines titulierten Anspruchs auf rückständige Miete kann der Vermieter auch die gegen ihn selbst gerichteten Ansprüche des Mieters wegen unerlaubter Selbsthilfe pfänden und sich zur Einziehung überweisen lassen.

2. Die Überweisung ermächtigt den Vermieter als Pfändungsgläubiger jedoch nicht zur (kompensationslosen) Rücknahme der Klage des Mieters, mit der dieser die gepfändeten Ansprüche gegen den Vermieter geltend macht.

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