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IBRRS 2022, 1928; IMRRS 2022, 0795; IVRRS 2022, 0273
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Kosten des selbständigen Beweisverfahrens sind Kosten der Hauptsache!

OLG Köln, Beschluss vom 09.12.2021 - 11 W 37/21

Die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens gehören grundsätzlich zu den Kosten der Hauptsache. Das gilt auch im Beschlussverfahren, wenn der Beschluss erst auf eine erfolgreiche Beschwerde hin erlassen wird.

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