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IBRRS 2021, 2228; IMRRS 2021, 0810; IVRRS 2021, 0355
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Wie ist mit querulatorischen Befangenheitsanträgen umzugehen?

OLG Hamm, Beschluss vom 09.07.2021 - 7 U 14/21

Ersichtlich querulatorische Befangenheitsanträge ohne sachlichen Kern können analog § 26a Abs. 1 Nr. 3 Alt. 2, Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 StPO ohne Einholung einer dienstlichen Stellungnahme durch die abgelehnten Richter einstimmig als unzulässig verworfen werden.*)

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Dokument öffnen IBR 2021, 557