Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2021, 0365; IMRRS 2021, 0143; IVRRS 2021, 0072
Verfügungsantrag zurückgewiesen: Beschwerde unterliegt dem Anwaltszwang!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.01.2021 - 6 W 120/20

Die Beschwerde gegen einen Beschluss, der einen - zulässigerweise vom Antragssteller persönlich beim Landgericht eingereichten - Verfügungsantrag zurückweist, unterliegt dem Anwaltszwang nach § 78 Abs. 1 ZPO (Festhaltung an OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.06.2010 - 6 W 91/10, GRUR-RR 2011, 31).*)

Dokument öffnen Volltext