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IBRRS 2023, 0923
Nichtabholen bei der Post ist keine treuwidrige Zugangsvereitelung!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.02.2023 - 26 Sch 11/22

Das schlichte Nichtabholen bei der Post zur Abholung bereitliegender Sendungen stellt im Anwendungsbereich des Art. 14 der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 noch keine treuwidrige Zugangsvereitelung dar.*)

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