OLG Dresden, Beschluss vom 19.06.2019 - 5 U 1168/19
Über die Gewährung einer Räumungsfrist nach § 721 Abs. 1 ZPO kann das zuständige Prozessgericht nicht vorab und isoliert, sondern nur gemeinsam mit der Entscheidung über den Räumungsantrag entscheiden (Anschluss BGH, WuM 2014, 354; OLG München, NZM 2010, 720).*)
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