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IBRRS 2021, 0323; IMRRS 2021, 0123; IVRRS 2021, 0059
WhatsApp-Chat muss nicht wörtlich protokolliert werden!

OLG Dresden, Beschluss vom 14.12.2020 - 4 W 893/20

Wird eine von einer Partei in der mündlichen Verhandlung vorgelegt Audio-Datei (hier: WhatsApp-Chat) angehört, ist deren wörtliche Wiedergabe im Protokoll nicht geboten.*)

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