OLG Dresden, Beschluss vom 16.07.2020 - 4 W 510/20
1. Gleicht der Beklagte nach Schluss der mündlichen Verhandlung aber vor Erlass des Urteils den Klagebetrag aus, tritt Erledigung des Rechtsstreits ein. Kündigt der Kläger eine Erledigungserklärung an, hat das Gericht die mündliche Verhandlung wieder zu eröffnen.*)
2. Legt es stattdessen dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits auf, kann der Kläger dies nur zusammen mit der Hauptsache anfechten; eine isolierte Beschwerde gegen die Kostenentscheidung ist unzulässig.*)
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