OLG Dresden, Urteil vom 21.07.2020 - 4 W 242/20
Die Entscheidung über die sofortige Beschwerde gegen einen Beschluss, mit dem der Erlass einer einstweiligen Verfügung abgelehnt wird, ist auch dann durch Urteil zu treffen, wenn ein zunächst angesetzter Termin zur mündlichen Verhandlung aufgehoben und die Entscheidung im schriftlichen Verfahren getroffen wird.*)
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