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IBRRS 2021, 2226; IMRRS 2021, 0809
Verschmelzung löst keine Erhöhungsgebühr aus!

OLG Dresden, Beschluss vom 16.06.2021 - 12 W 383/21

Im Fall der während des Rechtsstreits eintretenden Verschmelzung einer Partei auf eine aufnehmende Gesellschaft fällt keine Erhöhungsgebühr nach § 7 RVG, Nr. 1008 VV RVG an.*)

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