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IBRRS 2021, 1360; IMRRS 2021, 0519; IVRRS 2021, 0224
Maskenpflicht in Gerichtsverhandlungen!

OLG Celle, Beschluss vom 15.04.2021 - 3 Ws 91/21

1. Eine auf § 176 GVG gestützte Anordnung, zum Schutz vor einer Covid19-Infektion in der Hauptverhandlung eine medizinische Maske zu tragen, ist regelmäßig nicht zu beanstanden.*)

2. Eine grundlose Weigerung des Verteidigers, dieser Anordnung zu folgen, kann eine Aussetzung des Verfahrens und hiernach eine Kostentragungspflicht nach § 145 Abs. 4 StPO zur Folge haben.*)

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