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IBRRS 2021, 0388; IMRRS 2021, 0146; IVRRS 2021, 0074
Entschädigung auch für Zeugen im Schichtdienst!

OLG Celle, Beschluss vom 05.01.2021 - 3 Ws 258/20

Zeugen (namentlich Polizeibeamte), die im Schichtdienst tätig sind, haben auch dann auch einen Anspruch auf Entschädigung für die hierdurch in ihrer Freizeit erlittene Zeitversäumnis, wenn Ihnen die verlorene Freizeit nachträglich als Arbeitszeit angerechnet wird.*)

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