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IBRRS 2021, 3825; IMRRS 2021, 1444
Kanzleiabwicklung beendet: Einwand nicht fälliger Abwicklervergütung im Regressprozess?

OLG Celle, Beschluss vom 03.12.2021 - 3 W 19/21

Sind Vorschussansprüche des Abwicklers einer Kanzlei im Wege des Forderungsübergangs auf die als Bürgin haftende Rechtsanwaltskammer übergegangen, ist zu überlegen, ob der ausgeschiedene Rechtsanwalt im Regressprozess der Rechtsanwaltskammer nach Beendigung der Abwicklung bis zur Erstellung einer Schlussabrechnung die fehlende Fälligkeit der Abwicklervergütung entgegenhalten kann.*)

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