OLG Brandenburg, Urteil vom 13.02.2019 - 7 U 160/17
1. Nach Beendigung des Rechtsstreits, in dessen Verlauf die Zahlung als Sicherheit geleistet wurde, besteht aus dem Treuhandverhältnis gem. § 667 BGB infolge Rechtskraft der klageabweisenden Entscheidung ein Rückzahlungsanspruch.
2. Der Inhalt der Vereinbarung ist nach den Umständen dahin zu bestimmen, dass für den Fall einer rechtskräftigen Verurteilung und zur Abwendung der Vollstreckung der Betrag als Sicherheit für die Erfüllung der Klageforderung gezahlt wird.
3. Steht mit der Rechtskraft des klageabweisenden Urteils fest, dass die Klageforderung nicht zu erfüllen ist, entfällt der Grund der Sicherheitsleistung. Das Treuhandverhältnis ist beendet, die Auszahlung des treuhänderisch verwahrten Betrags ist zu veranlassen.
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