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IBRRS 2020, 0802; IMRRS 2020, 0323; IVRRS 2020, 0129
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Untergemeinschaft ist nicht parteifähig!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 10.02.2020 - 2 U 132/18

1. Eine Untergemeinschaft ist nicht rechtsfähig und daher auch nicht im Zivilprozess parteifähig.

2. Ergibt sich aus der Klage und dem zur Klageerhebung herbeigeführten Beschluss der Untergemeinschaft eindeutig, dass die Klage nur durch die Untergemeinschaft erhoben werden sollte, kommt eine Auslegung dahingehend, dass die Gesamt-WEG klagt, nicht in Betracht.

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Dokument öffnen IMR 2020, 260