OLG Brandenburg, Beschluss vom 01.11.2021 - 1 AR 41/21
1. Ein Vertrag über die Errichtung eines Oberflächenabdichtungssystems für eine mehrere Hektar große Deponie ist ein Bauvertrag i.S.d. § 650a BGB.
2. Eine Streitigkeit über die Verpflichtung zur Rückzahlung überhöhter Vergütungen wegen Manipulationen bei der Vergabe von Bauleistungen ist eine Bausache.
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