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IBRRS 2022, 0127; IMRRS 2022, 0070; IVRRS 2022, 0021
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Abdichtung einer Deponie ist Bauvertrag: Baukammer zuständig!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 01.11.2021 - 1 AR 41/21

1. Ein Vertrag über die Errichtung eines Oberflächenabdichtungssystems für eine mehrere Hektar große Deponie ist ein Bauvertrag i.S.d. § 650a BGB.

2. Eine Streitigkeit über die Verpflichtung zur Rückzahlung überhöhter Vergütungen wegen Manipulationen bei der Vergabe von Bauleistungen ist eine Bausache.

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Dokument öffnen IBR 2022, 221