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IBRRS 2019, 1035; IMRRS 2019, 0391; IVRRS 2019, 0148
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Mangelerscheinung hängt mit Mangel im Beweisantrag zusammen: Gutachtenergänzung!

LG Stuttgart, Beschluss vom 05.02.2019 - 26 OH 3/17

Die Ergänzung des Sachverständigengutachtens im Beweisverfahren ist einzuholen, wenn nicht auszuschließen ist, dass die neue Mangelerscheinung mit einem bereits mit der Antragsschrift gerügten Mangel im Zusammenhang steht.

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Dokument öffnen IBR 2019, 1119 (nur online)