Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2020, 3254; IMRRS 2020, 1314; IVRRS 2020, 0585
Vollstreckungsbescheid ohne Übersetzung zugestellt: Annahmeverweigerung möglich!

LG Magdeburg, Beschluss vom 15.09.2020 - 10 T 295/20

1. Nach der europäischen Zustellungsverordnung darf der Empfänger die Annahme des gerichtlich zuzustellenden Schriftstücks bei der Zustellung verweigern oder das Schriftstück der Empfangsstelle binnen einer Woche zurücksenden, wenn das Schriftstück nicht in der Amtssprache des Empfangsmitgliedsstaats oder einer Sprache abgefasst ist, die der Empfänger versteht.

2. Zur Wahrung dieser einwöchigen Frist ist die rechtzeitige Absendung des Schriftstücks und nicht dessen Ankunft beim Empfänger maßgeblich.

Dokument öffnen Volltext