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Separater Briefkasten im Wege der einstweiligen Verfügung: Beschwerdewert unter 600 Euro
LG München II, Beschluss vom 12.03.2020 - 12 T 812/20 Miet
Die sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung einer einstweiligen Verfügung im Wege des Beschlusses ist nur zulässig, wenn der Streitwert 600,00 Euro übersteigt.