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IBRRS 2023, 0387; IMRRS 2023, 0184; IVRRS 2023, 0055
Mit Beitrag
Keine über § 66 Abs. 1 ZVG hinausgehende Hinweispflicht des Rechtspflegers im Zwangsversteigerungsverfahren

LG München I, Beschluss vom 11.05.2022 - 16 T 1095/22

Ein offensichtlicher Fehler des Rechtspflegers liegt nicht vor, wenn er im Versteigerungsverfahren auf die Grundbucheintragung hinweist, aber nicht darauf, dass ein im Versteigerungsgutachten erwähntes Nutzungsrecht an einem Stellplatz von der WEG bestritten wird.

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