LG Kiel, Beschluss vom 16.11.2020 - 6 O 245/19
Schließen die Parteien einen Vergleich und bitten um eine gerichtliche Kostenentscheidung unter Verzicht auf Rechtsmittel und Begründung, ist der Ermäßigungstatbestand für die Gerichtskosten anwendbar.
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