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IBRRS 2021, 0233; IMRRS 2021, 0103; IVRRS 2021, 0048
Hauptsache erledigt: Reduzierung der Gerichtskosten?

LG Kiel, Beschluss vom 16.11.2020 - 6 O 245/19

Schließen die Parteien einen Vergleich und bitten um eine gerichtliche Kostenentscheidung unter Verzicht auf Rechtsmittel und Begründung, ist der Ermäßigungstatbestand für die Gerichtskosten anwendbar.

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