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IBRRS 2021, 1749; IMRRS 2021, 0630; IVRRS 2021, 0273
Mit Beitrag
Versagung des Zuschlags als Wirkung einer einstweiligen Verfügung

LG Hannover, Beschluss vom 02.03.2021 - 6 T 2/21

Wird ein Rechtspfleger wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt, darf er nicht durch seinen im Geschäftsverteilungsplan vorgesehenen Vertreter ersetzt werden; die Zwangsversteigerung wäre unzulässig. Der Verstoß ist nicht heilbar. Ist allerdings der abgelehnte Rechtspfleger weiter tätig, können seine Beschlüsse nachträglich geheilt werden, wenn der Befangenheitsantrag endgültig abgewiesen wird.

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Dokument öffnen IVR 2021, 57