LG Frankfurt/Main, Urteil vom 17.02.2022 - 2-28 O 191/21
1. Mehrfach indexorientiert erhöhte Miete kann im Urkundenprozess geltend gemacht werden.
2. Die Vorlage eines Mietkontoauszugs/Saldos reicht regelmäßig aus.
3. Das rechtskräftige Vorbehaltsurteil entfaltet auch für das Nachverfahren Bindungswirkung, als es nicht auf den Eigenheiten des Urkundenprozesses beruht
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