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IBRRS 2019, 0850; IMRRS 2019, 0312; IVRRS 2019, 0124
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Genehmigungsbeschluss ungültig: Verjährung einer baulichen Veränderung

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 28.02.2019 - 2-13 S 59/18

1. Ist ein Genehmigungsbeschluss über eine bauliche Veränderung für ungültig erklärt worden, beginnt die Verjährung nicht erneut zu laufen, sondern der Zeitraum in welchem der Genehmigungsbeschluss nach § 23 Abs. 4 WEG gültig war, ist lediglich in den Verjährungszeitraum nicht einzuberechnen.*)

2. Ein Berufungsurteil in WEG-Sachen, welches vor dem 01.01.2016 erging und in welchem die Revision nicht zugelassen worden war, ist mit Verkündung rechtskräftig geworden.*)

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