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IBRRS 2022, 0053; IMRRS 2022, 0024; IVRRS 2022, 0013
Berufung gegen Räumungsverurteilung muss alle Verurteilungsgründen angreifen!

LG Berlin, Beschluss vom 23.11.2021 - 67 S 220/21

Die gegen eine Räumungsverurteilung gerichtete Berufung ist wegen Verstoßes gegen das Begründungserfordernis des § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO unzulässig, wenn sie bis zum Ablauf der Berufungsbegründungsfrist nur einen von mehreren voneinander unabhängigen und selbständig tragenden Verurteilungsgründen angreift.*)

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