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IBRRS 2022, 0057; IMRRS 2022, 0028; IVRRS 2022, 0007
(Ex-)Mieter verhält sich löblich: Räumungsfrist wird verlängert!

LG Berlin, Beschluss vom 06.08.2021 - 65 S 92/21

Bei der Entscheidung über eine Verlängerung Räumungsfrist kommt es darauf an, ob der Mieter die laufende Miete bzw. Nutzungsentschädigung entrichtet, sich hinreichend um Ersatzwohnraum bemüht bzw. in absehbarer Zeit eine Wohnung finden wird, so dass andere weniger gewichtige Gläubigerinteressen zurückstehen können.

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