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IBRRS 2023, 0463; IMRRS 2023, 0220; IVRRS 2023, 0075
Mit Beitrag
Keine Feststellungsklage des Zwangsverwalters gegen Mietpfändung durch Staatsanwaltschaft!

LG Berlin, Urteil vom 03.08.2022 - 33 O 170/21

1. Die rechtskräftige Entscheidung der Strafgerichtsbarkeit über einen Antrag des Zwangsverwalters über die von der Staatsanwaltschaft vorgenommene Beschlagnahme und Pfändung von Mietforderungen steht der Zulässigkeit einer vom Zwangsverwalter wegen der Mieten beim Zivilgericht erhobenen Feststellungsklage entgegen.

2. Zur Entscheidung über eine strafprozessuale Beschlagnahme von Vermögen ist ausschließlich die Strafgerichtsbarkeit berufen.

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