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IBRRS 2022, 1921; IMRRS 2022, 0790; IVRRS 2022, 0271
Zwischenfeststellungsklage setzt Zahlungsklage voraus!

LG Aachen, Urteil vom 20.08.2021 - 8 O 100/21

Eine Zwischenfeststellungsklage setzt gemäß § 256 Abs. 2 ZPO voraus, dass zusätzlich auch eine Zahlungsklage erhoben wird (vgl. BGH, Urteil vom 03.07.2002 - XII ZR 234/99; IBRRS 2002, 0957; IMRRS 2002, 0444).

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