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IBRRS 2020, 3105; IMRRS 2020, 1254; IVRRS 2020, 0558
Mit Beitrag
Grundschuld wird nur mit Zustimmung des Eigentümers gelöscht!

KG, Beschluss vom 23.04.2020 - 1 W 47/20

Ist der Gläubiger einer Grundschuld zur Bewilligung der Löschung des Rechts verurteilt worden, macht die in demselben Urteil ausgesprochene Verurteilung des Eigentümers, die Zwangsvollstreckung in sein Grundstück zu dulden, dessen Zustimmung zur Löschung nicht entbehrlich.

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Dokument öffnen IVR 2020, 157