BayObLG, Beschluss vom 18.08.2020 - 1 Sch 93/20
Haben die Parteien die Schiedsgerichtsordnung (DIS-SchO) der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) in ihre Schiedsgerichtsvereinbarung einbezogen, ist das Schiedsgericht in dem bei ihm anhängigen Verfahren auf Antrag einer Schiedspartei befugt, sichernde Maßnahmen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes anzuordnen.
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