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IBRRS 2019, 3294; IMRRS 2019, 1238; IVRRS 2019, 0482
Mit Beitrag
Für Klage gegen Planung der DB Netz AG sind die Zivilgerichte zuständig!

BVerwG, Beschluss vom 20.09.2019 - 7 A 5.19

1. Bedient sich die Verwaltung privatrechtlicher Organisationsformen, ohne dass diesen die Befugnis eingeräumt wird, hoheitlich zu handeln, kommt für Klagen gegen diese privatrechtlichen Organisationen, auch wenn sie vom Staat gegründet und beherrscht werden, nur der Zivilrechtsweg in Betracht (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 06.03.1990 - 7 B 120.89, IBRRS 1990, 0003).*)

2. Abwehransprüche gegen Planungsarbeiten der privatrechtlich organisierten DB Netz AG sind als privatrechtlich zu qualifizieren.*)

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Dokument öffnen IBR 2020, 55