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IBRRS 2019, 1675; IMRRS 2019, 0616; IVRRS 2019, 0297
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Suizidgefahr bei Räumungsvollstreckung – Verweis auf Unterbringung genügt nicht!

BVerfG, Beschluss vom 15.05.2019 - 2 BvR 2425/18

Das Vollstreckungsgericht kann bei einer Suiziddrohung einen Einstellungsantrag nicht mit Verweis auf eine mögliche zwangsweise Unterbringung ablehnen, wenn nicht sichergestellt ist, dass diese auch erfolgen wird.

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