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IBRRS 2023, 0735; IMRRS 2023, 0342; IVRRS 2023, 0125
Bemessung der Beschwer nur eingeschränkt überprüfbar

BGH, Beschluss vom 01.02.2023 - XII ZB 472/22

Die Bemessung der Beschwer durch das Beschwerdegericht kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob das Beschwerdegericht die gesetzlichen Grenzen überschritten oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 10.02.2021 - XII ZB 376/20, IBRRS 2021, 0892 = FamRZ 2021, 770).*)

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