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IBRRS 2020, 0914; IMRRS 2020, 0364; IVRRS 2020, 0151
Kein Fristverlängerungsantrag eingegangen: Berufung wird verworfen!

BGH, Beschluss vom 26.02.2020 - XII ZB 402/19

Legt der Rechtsmittelführer trotz entsprechenden gerichtlichen Hinweises erst nach der Bekanntgabe der Entscheidung über die Verwerfung der Berufung dar, dass er rechtzeitig die Verlängerung der Begründungsfrist beantragt hat, lässt das die Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung unberührt.*)

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