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IBRRS 2019, 2762; IMRRS 2019, 1029
Welche Vorkehrungen muss ein Einzelanwalt gegen unvorhergesehene Ausfälle treffen?

BGH, Beschluss vom 31.07.2019 - XII ZB 36/19

Ein Rechtsanwalt muss allgemeine Vorkehrungen dafür treffen, dass das zur Wahrung von Fristen Erforderliche auch dann unternommen wird, wenn er unvorhergesehen ausfällt. Dabei hat der Einzelanwalt für den Fall einer Verhinderung im Rahmen der ihm obliegenden allgemeinen Vorkehrungen selbst für eine anwaltliche Vertretung Vorsorge zu treffen (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 16.04.2019 - VI ZB 44/18, IBRRS 2019, 1877 = IMRRS 2019, 0691, und vom 10.04.2018 - VI ZB 44/16, NJW-RR 2018, 1210 = IBRRS 2018, 2170 = IMRRS 2018, 0777).*)

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