BGH, Beschluss vom 11.11.2020 - XII ZB 354/20
Besteht die allgemeine Kanzleianweisung, nach der Übermittlung eines Schriftsatzes per Telefax anhand des Sendeprotokolls zu prüfen, ob die Übermittlung vollständig sowie an den richtigen Empfänger erfolgt ist, und die Frist im Fristenkalender erst anschließend zu streichen, muss das Sendeprotokoll bei der allabendlichen Erledigungskontrolle nicht - erneut - inhaltlich überprüft werden (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 23.02.2016 - II ZB 9/15, IBRRS 2016, 0934 = IMRRS 2016, 0595 = NJW 2016, 1664).*)
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