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IBRRS 2022, 3215; IMRRS 2022, 1402; IVRRS 2022, 0491
Mit Beitrag
Nachholung der Glaubhaftmachung: Drei Wochen sind nicht mehr unverzüglich!

BGH, Beschluss vom 21.09.2022 - XII ZB 264/22

1. Die Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der Einreichung eines Schriftsatzes als elektronisches Dokument bedarf einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe oder Umstände, deren Richtigkeit der Rechtsanwalt unter Bezugnahme auf seine Standespflichten anwaltlich versichern muss.*)

2. Eine nachgeholte Glaubhaftmachung dreieinhalb Wochen nach der Ersatzeinreichung ist nicht unverzüglich erfolgt.*)

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Dokument öffnen IMR 2023, 83