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IBRRS 2020, 3156; IMRRS 2020, 1278; IVRRS 2020, 0570
Entscheidungskopie von Verfahrensbeteiligtem erhalten: Zustellungsmangel geheilt!

BGH, Beschluss vom 07.10.2020 - XII ZB 167/20

Die Heilung eines Zustellungsmangels setzt nicht voraus, dass dem Zustellungsempfänger eine Kopie genau des ihm zuzustellenden Schriftstücks zugeht. Vielmehr ist ausreichend, aber auch erforderlich, dass er eine inhaltlich mit diesem Schriftstück übereinstimmende Kopie erhält, die etwa auch in der einem anderen Verfahrensbeteiligten zugegangenen, inhaltsidentischen beglaubigten Abschrift der zuzustellenden Entscheidung oder auch in einer Kopie von dieser bestehen kann (Fortführung von BGH, Beschluss vom 12.03.2020 - I ZB 64/19 MDR 2020, 750 = IBRRS 2020, 1134 = IMRRS 2020, 0476; Urteil vom 20.04.2018 - V ZR 202/16, NJW-RR 2018, 970 = IBRRS 2018, 1780 = IMR 2018, 310, und Senatsbeschluss vom 04.05.2011 - XII ZB 632/10, FamRZ 2011, 1049 = IBRRS 2011, 2108 = IMRRS 2011, 1515).*)

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