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IBRRS 2019, 2839; IMRRS 2019, 1061; IVRRS 2019, 0421
Mit Beitrag
Verlängerungsantrag kann nicht "vorsorglich" gestellt werden!

BGH, Beschluss vom 20.08.2019 - X ZB 13/18

Der Rechtsmittelführer darf die Verlängerung der Frist zur Berufungsbegründung nur dann erwarten, wenn es sich um den ersten Verlängerungsantrag handelt und er in dem Antrag erhebliche Gründe für die beantragte Verlängerung darlegt. Der Wendung, der Antrag werde "vorsorglich" gestellt, ist nicht zu entnehmen, aus welchen Gründen eine Verlängerung begehrt wird.*)

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Dokument öffnen IBR 2019, 650