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IBRRS 2023, 0673; IMRRS 2023, 0318; IVRRS 2023, 0113
Gegner hat eingewilligt: Zweite Fristverlängerung ist zu gewähren!

BGH, Beschluss vom 30.01.2023 - VIa ZB 15/22

Wer nach­weist, dass der Geg­ner in eine wei­te­re Frist­ver­län­ge­rung der Be­ru­fungs­be­grün­dung ein­ge­wil­ligt hat, kann re­gel­mä­ßig dar­auf ver­trau­en, dass dem Ver­län­ge­rungs­an­trag statt­ge­ge­ben wird.

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