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IBRRS 2020, 0406; IMRRS 2020, 0274; IVRRS 2020, 0114
Unzureichend begründeter Befangenheitsantrag ist unzulässig!

BGH, Beschluss vom 14.01.2020 - VIII ZA 12/19

Ein Ablehnungsgesuch ist unzulässig, wenn seine Begründung die angebliche Befangenheit ohne nähere Prüfung und losgelöst von den konkreten Umständen des Einzelfalls von vornherein nicht zu belegen vermag, wenn also für die Verwerfung als unzulässig jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens oder das eigene Verhalten des abgelehnten Richters selbst entbehrlich ist, weil es dazu einer näheren Betrachtung der Umstände des Einzelfalls nicht bedarf.

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