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IBRRS 2019, 1339; IMRRS 2019, 0493; IVRRS 2019, 0189
Zur Festsetzungsfähigkeit der durch den Drittschuldnerprozess angefallenen Kosten

BGH, Beschluss vom 03.04.2019 - VII ZB 58/18

Die Festsetzungsfähigkeit der durch den Drittschuldnerprozess angefallenen Kosten erfordert keinen Nachweis des Gläubigers über einen erfolglosen Vollstreckungsversuch gegenüber dem Drittschuldner (Klarstellung zu BGH, Beschluss vom 14.01.2010 - VII ZB 79/09, NJW 2010, 1674 = IBRRS 2010, 1078 = IMRRS 2010, 0722; Beschluss vom 20.12.2005 - VII ZB 57/05, NJW 2006, 1141 = IBRRS 2006, 0191 = IMRRS 2006, 0112).*)

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