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IBRRS 2021, 0344; IMRRS 2021, 0134; IVRRS 2021, 0065
"Beischreibung" eines Vollstreckungstitels: Wie ist eine Namensänderung nachzuweisen?

BGH, Beschluss vom 13.01.2021 - VII ZB 30/18

Zu den Anforderungen an den Nachweis der Namensänderung der Titelgläubigerin bei der "Beischreibung" eines Vollstreckungstitels (Fortführung von BGH, Beschluss vom 30.08.2017 - VII ZB 23/14, MDR 2017, 1206 = IBRRS 2021, 0344; Beschluss vom 22.05.2019 - VII ZB 87/17, MDR 2019, 959 = IBRRS 2019, 1894 = IMRRS 2019, 0705).*)

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