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Gehörsverstoß wegen überspannter Anforderungen an die Substantiierung
BGH, Beschluss vom 26.03.2019 - VI ZR 163/17
Zum Vorliegen eines Gehörsverstoßes wegen überspannter Anforderungen an die hinreichende Substantiierung des Klägervortrags und deshalb unterbliebener Vernehmung des Beklagten als Partei.*)