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IBRRS 2021, 0404; IMRRS 2021, 0151; IVRRS 2021, 0079
Mit Beitrag
Wann sind neue Angriffs- und Verteidigungsmittel im Berufungsrechtszug zuzulassen?

BGH, Beschluss vom 26.01.2021 - VI ZR 1304/20

1. Zur Zulassung neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel in der Berufungsinstanz gemäß § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO.*)

2. Zur Gewährung eines beantragten Schriftsatznachlasses nach Erteilung eines rechtlichen Hinweises in der mündlichen Verhandlung.*)

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