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IBRRS 2019, 1521; IMRRS 2019, 0562; IVRRS 2019, 0219
Mit Beitrag
Beschluss unterliegt Rechtsbeschwerde: Ausreichende Begründung erforderlich!

BGH, Beschluss vom 12.02.2019 - VI ZB 35/17

Beschlüsse, die der Rechtsbeschwerde unterliegen, müssen den maßgeblichen Sachverhalt, über den entschieden wird, wiedergeben und den Streitgegenstand und die Anträge in beiden Instanzen erkennen lassen; andernfalls sind sie nicht mit den nach dem Gesetz erforderlichen Gründen versehen und bereits deshalb aufzuheben.*)

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Dokument öffnen IBR 2019, 1170 (nur online)