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IBRRS 2019, 3324; IMRRS 2019, 1250; IVRRS 2019, 0488
Mit Beitrag
Interesse am Erhalt höher als Abrisskosten: Wert der Beschwer?

BGH, Beschluss vom 26.09.2019 - V ZR 224/18

Übersteigt das Interesse des beklagten Wohnungseigentümers, der zur Beseitigung einer baulichen Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums (hier: Abgasrohr für eine dezentrale Pelletheizung) verurteilt worden ist, an dem Erhalt des Bauwerks die grundsätzlich maßgeblichen Kosten einer Ersatzvornahme des Abrisses, so ist die Beschwer regelmäßig nach dem höheren Interesse an dem Erhalt des Bauwerks zu bemessen; dieses bestimmt sich grundsätzlich nach den für den Bau aufgewendeten Kosten.*)

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Dokument öffnen IMR 2019, 520