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IBRRS 2022, 3212; IMRRS 2022, 1394; IVRRS 2022, 0490
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Beschluss zur Durch-/Fortführung eines Beweisverfahrens ist unanfechtbar!

BGH, Beschluss vom 15.09.2022 - V ZB 71/21

Ein Beschluss, mit dem die Durch- oder Fortführung eines selbständigen Beweisverfahrens angeordnet wird, ist nicht anfechtbar; dies gilt auch dann, wenn die Anordnung durch das Beschwerdegericht erfolgt (Fortführung von BGH, Beschluss vom 13.09.2011 - VI ZB 67/10, IBRRS 2011, 3815).*)

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